Ebenso wenig wird man abstreiten wollen, dass Betrug oder das „kreative“ Aushebeln von Richtlinien zu sanktionieren ist. Denn neben dem Umweltschutz ist auch der Verbraucherschutz ein hohes Gut und beide haben Anspruch darauf, entsprechend unserer grundgesetzlichen Gewaltenteilung gewahrt zu werden.